Probezeit

Innerhalb der ersten drei Monate nach Unterrichtsbeginn (bei allen fortlaufenden Kurs- und Unterrichtsangeboten) sowie innerhalb der ersten drei Monate nach einem Lehrerwechsel kann das Unterrichtsverhältnis beidseitig ohne Angabe von Gründen schriftlich mit einer Frist von einem Monat beendet werden.

 
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