Für Familienmitglieder gewährt die Musikschule Ridder ab der 2. Anmeldung folgende Ermäßigung:
für den Teilnehmer mit dem höchsten Entgelt: 0%
für den Teilnehmer mit dem zweithöchsten Entgelt: 10%
für den Teilnehmer mit dem dritthöchsten Entgelt: 20%
Als Familie gilt die Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen mindestens einem Elternteil und einem Kind.
Mehrfächerermäßigung
Nimmt ein Schüler in der Instrumentalstufe in mehreren Fächern Unterricht, gewährt die Musikschule Ridder folgende Ermäßigung:
für das Unterrichtsfach mit dem höchsten Entgelt: 0%
für das Unterrichtsfach mit dem zweithöchsten Entgelt: 10%
für das Unterrichtsfach mit dem dritthöchsten Entgelt: 20%
Ermäßigung durch den Sozialfonds
Anspruch auf eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts durch den Sozialfonds haben Sozialhilfe- und Bürgergeld-Empfänger.
- Die Teilnahme am Instrumentenkarussell kann auf Antrag um 30 % ermäßigt werden.
- Die 5er-Karte / 10er-Karte kann auf Antrag um 30 % ermäßigt werden.
- Alle anderen Unterrichtsangebote können auf Antrag um 50 % (maximal 40,- € / Monat) ermäßigt werden.
Antragsformulare für den Sozialfonds können bei der Musikschule Ridder angefordert oder hier auf der Webseite unter „Downloads Formulare“ heruntergeladen werden.
Wird bereits eine Sozialermäßigung durch den Sozialfonds gewährt, kann eine Familien- oder Mehrfachermäßigung nicht in Anspruch genommen werden.